Fördermöglichkeiten

Für die Erstellung von kommunalen Biotopverbundplanungen und die Umsetzung von Maßnahmen im Biotopverbund können Fördermittel beantragt werden. Geeignete Förderinstrumente sind die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).

 

Das Erstellen der Verbundplanung durch ein Planungsbüro kann zu 90% über die LPR bezuschusst werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage der Planung liegt der Fördersatz der LPR bei 70% für Kommunen. Der verbleibende Eigenanteil von 30% kann bei Vorhaben zur Aufwertung des Naturhaushaltes auch auf das kommunale oder naturschutzrechtliche Ökokonto angerechnet werden. Hierzu sind weitere Planungsschritte für Ausgleich und Ersatz notwendig, welche nicht durch die oben genannte Förderung gedeckt sind.